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Erbrecht | Immobilienrecht | Zwangsversteigerungsrecht

Nachbarrecht

Das Zusammenleben von Menschen auf engem Raum ist naturgemäß konfliktbehaftet. Im besonderen Maße gilt dies für das nachbarliche Zusammenleben.

Hier sind die Nachbarn im Allgemeinen gezwungen, im Guten wie im Bösen miteinander auszukommen. Im Nachbarschaftsbereich stoßen deshalb die widerstreitenden Interessen verschiedener Eigentümer und Besitzer verstärkt aufeinander.

Aus dieser Kenntnis heraus sind Rechtsnormen, die zur gegenseitigen nachbarlichen Rücksichtnahme und Toleranz anhalten und auf einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen abzielen, aus Gründen des Gemeinwohls unverzichtbar. Vor dem Gang zu den Behörden oder dem Weg zu den Gerichten sollte zunächst einmal das Gespräch mit dem Nachbarn stehen, um eine gütliche Einigung zu versuchen.