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Helge Franke Rechtsanwalt | Spiekerhof 31 | 48143 Münster | Tel +49 / (0) 251 / 5346600
Fax +49 / (0) 251 / 5346602 | Email: kanzlei@ra-helgefranke.de | Web: www.ra-helgefranke.de
Erbrecht | Immobilienrecht | Zwangsversteigerungsrecht

HERZLICH WILLKOMMEN
auf meiner Internetpräsenz

Seit 1995 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1997 in meiner Kanzlei in Münster tätig. Im Rahmen meiner zivilrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Tätigkeit, habe ich folgende Schwerpunkte gebildet:

ErbrechtGrundstücks- und ImmobilienrechtZwangsversteigerungsrecht

Für Ihre persönliche Beratung und Vertretung biete ich Ihnen meine langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt an. Auf meinen folgenden Seiten informiere ich Sie ausführlich über meine anwaltliche Tätigkeit, meine Arbeitsweise und meine Arbeitsfelder.

Meinen absoluten Schwerpunkt habe ich im Zwangsversteigerungsrecht herausgebildet. Dies rechtfertigt die gesonderte Darstellung auf meinen Seiten neben der Darstellung des Immobilienrechts, auch wenn es systematisch dazu gehört. Auch bei dem von mir bearbeiteten Erbrecht gibt es Schnittmengen zum Immobilienrecht und zum Zwangversteigerungsrecht, im letzteren Fall meistens im Rahmen der sogenannten Teilungsversteigerung. Da sich diese Rechtsgebiete ergänzen und es gelungen ist, das Zwangsversteigerungsrecht, das Grundstücks- und Immobilienrecht und das Erbrecht bei mir zu sammeln, kann ich einen großen speziellen Erfahrungsschatz und damit eine fundierte Vertretung und Beratung anbieten.

Fast jeder kann in die Situation geraten, dass er entweder als Gläubiger versuchen muss, seine Forderungen durch Zwangsversteigerung in das Grundvermögen des Schuldners beizutreiben, oder als Schuldner seinen Grundbesitz dem Zugriff der Gläubiger ausgesetzt zu sehen. Nicht immer erfolgen Zwangsversteigerungen rechtmäßig. Und selbst, wenn sie rechtmäßig erfolgen, gibt es häufig noch Möglichkeiten zur Rettung des Grundvermögens. Mitunter ist rasches Handeln geboten, um seine Rechte zu wahren. Dies gilt nicht nur für den Gläubiger und den Schuldner, sondern u.U. auch für außenstehende Dritte, z.B. wenn fremdes Eigentum auf dem zu versteigernden Objekt von der Zwangsversteigerung erfasst ist oder eingetragene oder nicht eingetragene Rechte zu erlöschen drohen. Aber auch wenn man mit dem Gedanken spielt, im Rahmen der Zwangsversteigerung ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung zu erwerben, kann es lohnend sein, sich bereits im Vorfeld über die Möglichkeiten, die sich im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens bieten, Kenntnis zu verschaffen. Nähere Informationen hierzu finden Sie bei meiner Darstellung des Zwangsversteigerungsrechts.

Darüber hinaus umfasst der Schwerpunkt meiner Tätigkeit das Grundstücks- und Immobilienrecht insgesamt. In den letzten Jahren haben sich die Fälle der sogenannten Schrottimmobilien gehäuft. Dabei geht es um Fälle des Immobilienbetrugs, bei denen unter Vorspiegelung hoher Gewinne oder dem Versprechen von Steuervorteilen Gundstücke oder Eigentumswohnungen weit über Wert verkauft werden. Auf der anderen Seite gibt es Fälle, in denen wertvolle Immobilien in sittenwidriger Weise erschlichen werden. Über meine Tätigkeit in diesem rechtlichen Bereich informiere ich näher in meinen Ausführungen zum Grundstücks- und Immobilienrecht.

Viele Jahrzehnte des Wirtschaftswachstums haben in Deutschland und Europa zu hohen Sparquoten und einem fast stetig wachsenden Geld- und Sachvermögen geführt. All dieses Vermögen steht früher oder später zur Vererbung an. Die Testierhäufigkeit allerdings steht in einem deutlichen Missverhältnis zu diesen Vermögensmassen und deren Bedeutung für die Erben. Hier besteht nach wie vor ein sehr hoher Beratungsbedarf, denn nur eine gute Beratung kann sicherstellen, dass der Wille einzelner Menschen, ihr Vermögen nach ihrem Tode bestimmten Personen zukommen zu lassen, auch durchgesetzt wird. Die häufig anzutreffende Vorstellung, dass das gesetzliche Erbrecht grundsätzlich dem mutmaßlichen Willen der meisten Erblasser entspräche, mag viele von der Errichtung einer Verfügung von Todes wegen abhalten. Daneben werden viele dieses Thema verdrängen. Die Folgen sind vielfach schlimm. Nicht selten bricht der Familienzusammenhalt nach Eintritt des Erbfalls auseinander. Der Tod des Erblassers ist oft genug der Beginn von Auseinandersetzungen zwischen Familienmitgliedern, deren Folgen unabsehbar und oft nicht reparabel sind. Eine intensive Beratung kann hier bereits im Vorfeld Abhilfe schaffen. Die Erfahrung zeigt auch, dass vielfach Unkenntnis darüber herrscht, was vor der Annahme einer Erbschaft beachtet werden muss. Schließlich ist es auch von großer Bedeutung, in welcher Art und Weise unter Lebenden verfügt werden kann, sei es durch Rechtsübertragungen unter Lebenden mit dem Ziel einer vorweggenommenen Erbfolge oder durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden mit Wirkung auf den Todesfall. Näheres stelle ich bei der Beschreibung meiner Tätigkeit zum Erbrecht dar.