Die hergebrachte Rolle der arbeitsrechtlichen Tätigkeit ist die der Interessenvertretung im Kündigungsschutzprozess. Hinzu kommt weitaus häufiger die Tätigkeit im außergerichtlichen Bereich, so bei der Beratung vor anstehenden Personalmaßnahmen, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Personalkonflikten, insbesondere bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.