Der Ausbietungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Grundpfandrechtsgläubiger und Erwerbsinteressenten über Vergünstigungen und Vorteile für den Fall der Ersteigerung, ohne dass eine bindende Verpflichtung zum Grundstückserwerb als Bietpflicht übernommen wird. Der Vertrag begründet keine Erwerbsverpflichtung. Er ist daher nicht formbedürftig.