Helge Franke Rechtsanwalt | Spiekerhof 31 | 48143 Münster | Tel +49 / (0) 251 / 5346600
Fax +49 / (0) 251 / 5346602 | Email: kanzlei@ra-helgefranke.de | Web: www.ra-helgefranke.de
Erbrecht | Immobilienrecht | Zwangsversteigerungsrecht

Ausschluss des Ehegattenerbrechts

Nach § 1933 BGB soll das Ehegattenerbrecht ausgeschlossen sein, wenn der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte und die Voraussetzungen der Scheidung zur Ehe zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers vorgelegen haben. Bereits unter diesen Voraussetzungen verliert der überlebende Ehegatte seine Erbberechtigung.