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Erbrecht | Immobilienrecht | Zwangsversteigerungsrecht

Bausparfinanzierung

Die Rechtsbeziehung zwischen Bausparer und Bausparkasse beruht auf den allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) der einzelnen Bausparkassen. Diese wiederum haben als Grundlage die Bestimmungen des Bausparkassengesetzes und die Bausparkassenverordnung.

Der Bausparvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Bausparer und der Bausparkasse, in der sich einerseits der Bausparer verpflichtet, Bausparträge zu leisten und andererseits die Bausparkasse verpflichtet, ein Darlehen zu gewähren.

Die Klausel „Besondere Abreden sind ungültig, es sei denn, dass die Bausparkasse sie schriftlich bestätigt“, ist unwirksam, denn sie ist zu indifferent und umfasst auch Fallgruppen, in denen die Unwirksamkeit von Abreden aufgrund der Klausel den Bausparer unangemessen benachteiligen würde.