Helge Franke Rechtsanwalt | Spiekerhof 31 | 48143 Münster | Tel +49 / (0) 251 / 5346600
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Erbrecht | Immobilienrecht | Zwangsversteigerungsrecht

Bekanntmachungsteil

Der Bekanntmachungsteil dient der Vorbereitung der eigentlichen Versteigerung, in dem die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen erfolgen.
Die wichtigsten Punkte sind hier die Feststellung des geringsten Gebots und der Versteigerungsbedingungen.

Notwendige Anmeldungen können spätestens noch im Bekanntmachungsteil erfolgen. Dieser endet mit der Aufforderung zur Abgabe von Geboten.
Damit beginnt der nächste Teil, die Bietstunde.