Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich, wissenschaftlich oder volkskundlich bedeutsame Kulturgüter für kommende Generationen zu bewahren. Ein wesentlicher Teil der in Betracht kommenden Objekte sind Bauwerke. Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1999 wurde festgestellt, dass von Verfassungs wegen die wirtschaftlichen Auswirkungen einer denkmalrechtlichen Entscheidung auf den Eigentümer immer zu berücksichtigen sind und dieser nicht auf das Entschädigungsverfahren verwiesen werden darf. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen die wirtschaftlichen Belange der Denkmaleigentümer stärker bei denkmalrechtlichen Entscheidungen berücksichtigt werden, als dies vielfach in der Vergangenheit geschehen ist.