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Erbrecht | Immobilienrecht | Zwangsversteigerungsrecht

Einstweilige Einstellung während eines Insolvenzverfahrens

Ist über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet, so kann das Zwangsversteigerungsverfahren gemäß § 30 d ZVG unter besonderen Voraussetzungen einzustellen sein.