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Erbrecht | Immobilienrecht | Zwangsversteigerungsrecht

Einwendungen des Schuldners

Der vollstreckungswillige Gläubiger erreicht sein Ziel oft nur mühsam, weil der Schuldner Einwendungen erhebt und insoweit die Gerichte in Anspruch nimmt. Das System der Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung ist äußerst komplex und oftmals auch von Juristen nicht leicht durchschaubar.