Mit dem vor einigen Jahren begonnenen Ausbau des Mobilfunknetzes begann in Deutschland auch die Auseinandersetzung mit der Gefährlichkeit elektromagnetischer Strahlungen unter dem Schlagwort „Elektrosmog“. Als Folge der Sensibilisierung der Öffentlichkeit haben sich die Verwaltungsgerichte zunehmend mit Nachbarklagen zu befassen, mit denen versucht wird, Baugenehmigungen zur Errichtung von Funksendemasten für den Betrieb von Mobilfunknetzen zu Fall zu bringen. Gegenstand von Nachbarklagen sind aber auch Bahnstromleitungen und Hochspannungsfreileitungen.
Trotz langjähriger Forschung konnten die Befürchtungen in der Bevölkerung über schädliche biologische Veränderungen im menschlichen Organismus durch athermische Effekte der elektromagnetischen Strahlung bisher nicht ausgeräumt werden. Die hierzu durchgeführten wissenschaftlichen Versuche haben höchst unterschiedliche Ergebnisse erbracht, die keinen eindeutigen Befund zulassen.