Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz regelt folgende steuerpflichtige Vorgänge:
- Erwerb von Todes wegen,
- Schenkungen unter Lebenden,
- Zweckzuwendungen und
- den 30-jährigen Besteuerungsturnus für Familienstiftungen und Familienvereine.
Nur die vorgenannten Vorgänge sind erbschafts- bzw. schenkungssteuerpflichtig.