Die Vererbung von Unternehmen und Gesellschaftsanteilen betrifft neben dem Erbrecht komplexe Problemfelder. Eine Nachfolgeplanung allein unter erbrechtlichen Aspekten ist im Regelfall unzureichend. Erforderlich ist vielmehr ein Ansatz, der unternehmensstrategische, betriebswirtschaftliche, erbrechtliche sowie steuer- und gesellschaftsrechtliche Aspekte in sich vereinigt. Hinzu kommen wie stets im Wirtschaftsleben noch psychologische Aspekte. In rechtlicher Hinsicht sind bei der Vererbung von Unternehmen, Unternehmensteilen und auch Gesellschaftsanteilen im Wesentlichen die gesellschaftsrechtlichen Restriktionen zu berücksichtigen, da eine Vererbung von Gesellschaftsanteilen stets nur im Rahmen der gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen möglich ist.