Im Tätigkeitsbereich des Gesellschaftsrecht sind unzählige Fallkonstellationen denkbar. Die Bandbreite reicht von der einmaligen Beratung in Fragen zur Organisation und Durchführung einer Gesellschafterversammlung über Rechtsstreitigkeiten zwischen Gesellschaftern bis hin zur ständigen Betreuung in gesellschaftsrechtlichen Fragen. Im Zuge der weitreichenden Vermögensumverteilung auf nachrückende Generationen wird an der Schnittstelle zum Erbrecht zudem die Unternehmensvorsorge immer wichtiger.