Unabhängig davon, ob das Grundeigentum mit in die Ehe gebracht wird oder erst in dieser erworben wird, müssen sich die Eheleute über die Regeln informieren, nach denen der Grundbesitz von Ehegatten rechtlich behandelt wird. Diese hängen davon ab, in welchem Güterstand die Eheleute leben. Ist
nichts anderes vereinbart, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Daneben gibt es noch die Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft.