Im Fall einer Ehescheidung ist auf Antrag eines Ehegatten der in der ehelichen Gemeinschaft erworbene Zugewinn real auszugleichen. Hierzu werden die beiderseitigen Vermögensmassen der Eheleute gegenübergestellt. Hierbei spielt der Wert und die Bewertung von Grundstücken eine oft erhebliche Rolle.