Das Handelsrecht regelt die Handelsgeschäfte der Kaufleute und ist deshalb Teil des Privatrechts. Das deutsche HGB geht als Sonderrecht dem BGB vor.
Es ist aber in aller Regel nicht für sich allein anwendbar, sondern ändert und ergänzt nur das allgemeine bürgerliche Recht. Für den Kaufmann und das Handelsrecht ist die Selbstverantwortlichkeit wesentlich. Als Unternehmer, der sich im Wettbewerb behaupten oder aus dem Markt ausscheiden muss, muss der Kaufmann seine Geschäfte frei gestalten können. Selbstverantwortliche Entscheidung, Einfachheit und Schnelligkeit setzt voraus, dass sich der Kaufmann zuverlässig über seine Vertragspartner informieren und sich auf ihr äußeres Verhalten im Handelsverkehr verlassen kann. Das Handelsrecht ist weitgehend aus der kaufmännischen Praxis heraus gewachsen. Auch wenn es seiner Rechtsnatur nach nationales Recht ist, ist es immer auch auf internationalen Verkehr ausgerichtet. Heute spielt die europäische Rechtsangleichung im Rahmen der EU eine erhebliche Rolle.