In den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gilt die Höfeordnung in der Fassung vom 26. Juni 1976 als Bundesgesetz. Im Verhältnis zum allgemeinen Erbrecht nach BGB gehen anerbenrechtliche Bestimmungen in dem jeweiligen räumlichen und sachlichen Anwendungsbereich als spezielleres Gesetz vor.
Der wesentliche Inhalt der heutigen Höfeordnung besteht in einer Regelung der Erbfolge für gewisse landwirtschaftliche Besitzungen. Wesentliche Zielsetzung ist es, die Erhaltung wirtschaftlich gesunder landwirtschaftlicher Betriebe sicherzustellen. Sie sollen vor Zersplitterung und Überschuldung im Erbgang bewahrt werden.