Als Inhalte letztwilliger Verfügungen kommen in Betracht:
- die Erbeinsetzung,
- die Ersatzerbfolge,
- die Enterbung,
- die Vor- und Nacherbfolge,
- das Vermächtnis,
- die Auflage,
- Testamentsvollstreckung und
- Anordnungen für die Erbauseinandersetzung.
Besondere Arten von letztwilligen Verfügungen sind:
- das Behindertentestament,
- die Patientenverfügung und das Patiententestament;
in weiterem Sinne auch
- die Gesundheitsbetreuungsvollmacht,
- die Einwilligung zur Organspende,
- die Vormundbestimmungen für minderjährige Kinder.