Aufgabe des internationalen Erbrechts ist es, in Erbfällen mit Auslandsberührung die auf den jeweiligen Sachverhalt anwendbare Rechtsordnung zu bestimmen. Für eine Auslandsberührung des Sachverhaltes kommen unterschiedliche Aspekte in Betracht. Hierzu zählen etwa die Nationalität des Erblassers, dessen letzter Wohnsitz, die Belegenheit des Nachlasses, der Ort der Errichtung der Verfügung, der Güterstand des Erblassers usw. Wie das im konkreten Fall anwendbare Erbrecht in einem Fall mit Auslandsberührung zu bestimmen ist, ergibt sich aus den sogenannten Kollisionsvorschriften.