Der Eigentumswechsel an Grundstücken hat gewöhnlich einen Vertrag – in der Regel einen Kaufvertrag – zur Grundlage. Der Eigentumswechsel durch Erbfolge dagegen vollzieht sich nicht aufgrund eines Vertrages, sondern Kraft Gesetzes. Für das landwirtschaftliche Grundvermögen ist der sogenannte Übergabevertrag als Grundgeschäft vor allem dann von Bedeutung, wenn es sich um die Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes mitsamt den dazu gehörigen Grundstücken auf den Hofnachfolger handelt. Bei Erwerb und Veräußerung von landwirtschaftlichem Grundbesitz sind insbesondere auch die besonderen Regelungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu beachten.