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Erbrecht | Immobilienrecht | Zwangsversteigerungsrecht

Maklerrecht

Immer wieder ist die Rechtsprechung aufgerufen, sich mit der streitigen Frage des Zustandekommens eines Maklervertrages durch Angebot und Annahme zu befassen, die Anforderungen an die Maklerleistung zu definieren und zu entscheiden, ob die vom Makler vollbrachte Leistung ursächlich für den Erfolg war und einen Provisionsanspruch auslöst. Im Maklerrecht nimmt deshalb die Frage einen breiten Raum ein, in welchem Umfang der Maklervertrag durch allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam ausgestaltet werden kann. Durch die Vernetzung des Maklers in der Immobilienwirtschaft werden die Haftungsfragen zahlreicher und auch die Verflechtung des Maklers, die je nach Fallgestaltung zum Verlust bzw. zur Verwirkung des Provisionsanspruchs führen kann, nimmt breiteren Raum ein.

Dreh- und Angelpunkt einer jeden Maklertätigkeit ist die Provision des Maklers. Hier scheuen sich Makler immer wieder davor, für klare Verhältnisse zu sorgen und ihren Kunden durch unmissverständliches und eindeutiges Provisionsverlangen deutlich zu machen, dass eine erbrachte Leistung nicht umsonst erfolgt. Unklarheiten bezüglich der Maklerprovision gehen grundsätzlich zu Lasten des Maklers.