Den rechtlichen Rahmen für das gestiegene ökonomische Interesse an der Windenergienutzung bildet das Energieeinspargesetz von 1991, das im Jahr 2000 durch das Erneuerbare-Energie-Gesetz abgelöst wurde. Hinzu kommt, dass seit der Baurechtsnovelle aus dem Jahr 1997 Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, zu den im Außenbereich privilegierten Vorhaben zählen. Die massive Förderung der Windkraftnutzung hat auf der anderen Seite aber dazu geführt, dass diese Form der Energiegewinnung inzwischen zu einem notorischen Streitobjekt zwischen Anlagenbetreibern und Nachbarn geworden ist. Die Anforderungen an die Erteilung von Genehmigungen und die Rechtsbehelfe richten sich ganz wesentlich nach der Anzahl der errichtenden Windkraftanlagen.