Helge Franke Rechtsanwalt | Spiekerhof 31 | 48143 Münster | Tel +49 / (0) 251 / 5346600
Fax +49 / (0) 251 / 5346602 | Email: kanzlei@ra-helgefranke.de | Web: www.ra-helgefranke.de
Erbrecht | Immobilienrecht | Zwangsversteigerungsrecht

Privates Baurecht

Während das Städtebaurecht und das Bauordnungsrecht die Unterordnung des Einzelnen unter die hoheitliche Gewalt des Staates oder andere mit solcher hoheitlicher Gewalt ausgestattete Rechtssubjekte (Gemeinden, öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften usw.) regelt, umfasst das private Baurecht die Rechtsbeziehungen von Rechtsträgern auf der Ebene der Gleichordnung.

Im Bereich des privaten Baurechts werden rechtliche Angelegenheiten aus dem Architekten- und Ingenieurvertrag und aus Bauverträgen nach BGB-Werkvertragsrecht und nach VOB/B bearbeitet.