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Erbrecht | Immobilienrecht | Zwangsversteigerungsrecht

Reallast

Bei der Reallast handelt es sich um eine Grundstücksbelastung, nach der an den Berechtigten wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind. Häufig dient die Reallast der dinglichen Absicherung vertraglicher Ansprüche (Sicherungsreallast), z.B. bei Unterhaltsvereinbarungen. Zunehmende Verbreitung findet die Industriereallast, bei der es darum geht, die Versorgung von Industrie- oder Wohnanlagen mit Strom, Fernwärme, Warmwasser usw. durch eine Reallast sicherzustellen.