Es stellt sich immer wieder die Frage nach der Haftung für Umweltschäden. Hierbei kann es für den Haus- und Grundbesitzer sowohl um Schäden gehen, die von seinem eigenen Grundstück ausgehen, als auch um solche, die durch eine bestimmte Grundstücksnutzung oder Einwirkung von außen auf seinem Grundstück entstanden sind.
Zur Verbesserung des Schutzes vor Schäden, die von umweltgefährdenden Anlagen ausgehen, ist das Umwelthaftungsgesetz geschaffen worden.
Es begründet Schadenersatzansprüche einzelner Personen, die durch den Betrieb bestimmter Anlagen Schaden erlitten haben.
Auch mit Altlasten erleben Grundbesitzer immer wieder unliebsame Überraschungen. Geht von solchem Grundbesitz Gefahr für die Gesundheit oder Umwelt aus, so kann die zuständige Behörde den jeweiligen Eigentümer als Störer wegen der Beseitigung des ordnungswidrigen Zustandes in Anspruch nehmen.
Von Bedeutung ist hier vor allem das Bundesbodenschutzgesetz. Es wird ergänzt durch die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung.
Im zivilrechtlichen Bereich taucht das Altlastenproblem vor allem in zwei Fallkonstellationen auf:
- Der Grundbesitzer hat ein Grundstück erworben, das sich später als mit Schadstoffen verunreinigt erweist. In diesen Fällen geht es vor allem darum, wer für die Kosten der Beseitigung und die sonstigen Schäden zivilrechtlich haftet.
- Ist der Erwerb eines Grundstückes geplant, dessen Erdreich möglicherweise schadstoffbelastet ist, fragt es sich, welche Vorsorge man bei Abschluss des Kaufvertrages treffen kann.