Nach der Erteilung des Zuschlages bestimmt das Gericht einen Termin für die Verteilung des Versteigerungserlöses. Üblicherweise reichen die Beteiligten, die auf einen Anteil am Erlös hoffen können, rechtzeitig vor dem Verteilungstermin eine Berechnung ihrer Ansprüche ein. Im Termin wird der Teilungsplan aufgestellt und mit den anwesenden Beteiligten sofort mündlich verhandelt.