Neben der Anordnung der Testamentsvollstreckung hat der Erblasser auch durch Erteilung von Vollmachten die Möglichkeit, Bestimmungen zu treffen, die
die Abwicklung seines Nachlasses betreffen. Vom Erblasser erteilte Vollmachten gelten grundsätzlich – wenn nichts anderes bestimmt ist – über dessen Tod hinaus. Damit steht dem Erblasser eine Möglichkeit zur Verfügung, für die oft recht lange Zeit vom Erbfall bis zur Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses die Handlungsfähigkeit bezüglich seines Vermögens und auch die ununterbrochene Verwaltung einzelner Vermögensbestandteile zu erhalten. Wichtig ist eine Vollmacht auch, um den Erben oder einer Vertrauensperson den Zugriff auf ein Bankkonto zu ermöglichen. Es können folgende Vollmachten in Erwägung gezogen werden:
- Bankvollmacht,
- Nachlassvollmacht,
- Generalvollmacht,
- Vorsorgevollmacht,
- Generalvollmacht über den Tod hinaus,
- Altersvorsorgevollmacht,
- postmortale Vollmacht,
- transmortale Vollmacht,
- Gesundheitsbetreuungsvollmacht,
- Betreuungsverfügung,
- Patientenverfügung.