Das Wohnungseigentum als dingliches, das heißt im Grundbuch eintragbares Recht, wurde durch das Wohnungseigentumsgesetz vom 15. März 1951 geschaffen. Dieses Gesetz ist durch das Wohnungseigentums-Reformgesetz vom 26. März 2007 grundlegend reformiert worden.
Rechtliche Beratung und Vertretung erfolgt im Hinblick auf
- Rechte und Pflichten der Mieteigentümer,
- die Verwaltung des Wohnungseigentums,
- Baumängel und Gewährleistung bei Wohnungseigentum und
- gerichtliche Verfahren in Wohnungseigentumssachen.