Die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek dient nur der Sicherung einer Geldforderung. Gleichwohl hat diese Vollstreckungsform in der Praxis eine große Bedeutung erlangt. Zahlt der Schuldner unter dem Druck der Zwangshypothek nicht freiwillig, kann der Gläubiger entweder seine Rechte aus der gesicherten Forderung oder aus dem dinglichen Recht, also der Zwangshypothek geltend machen.