Neben der Vollstreckungsversteigerung gibt es auch die Zwangsversteigerung in besonderen Fällen, insbesondere die Versteigerung auf Antrag des Insolvenzverwalters, eines Erben sowie die Versteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft (Teilungsversteigerung). Im Wesentlichen finden auf diese Sonderformen die Vorschriften über die Vollstreckungsversteigerung entsprechende Anwendung. Von praktischer Bedeutung ist hierbei vor allem die in §§ 180–185 ZVG geregelte Teilungsversteigerung.